GV 2020: Resultate schriftliche Abstimmung
In Anbetracht der Corona-Pandemie galt zum Zeitpunkt der geplanten ordentlichen Generalversammlung (GV) 2020 ein generelles Versammlungsverbot. Die Statuten der Baugenossenschaft Rotach verlangen gemäss Art. 19, dass die GV bis spätestens Ende Juni durchgeführt werden muss. Gemäss Artikel 18 Absatz b der Statuten und unter Berücksichtigung des Artikels 6b der COVID-19-Verordnung 2 des Schweizerischen Bundesrates, hatte der Vorstand deshalb den Entscheid gefällt, von der Durchführung der GV vom 8. Juni 2020 im Spirgarten abzusehen und stattdessen eine briefliche Urabstimmung durchzuführen.
Den Genossenschafterinnen und Genossenschaftern wurden neben dem Jahresbericht 2019 alle Abstimmungsunterlagen und zusätzlichen Informationen zugesendet. Total sind 340 Stimmen eingegangen. Das entspricht einer Wahlbeteiligung von Rund 30%
Alle Traktanden der GV 2020 wurden mit eindeutigem Mehr genehmigt.
Die sogenannte Restversammlung fand am 15. Juni 2020 im Gemeinschaftsraum Schweighofstrasse der Siedlung Triemli 1 statt. Unter Aufsicht einer Juristin von Wohnbaugenossenschaften Schweiz, dem Dachverband der gemeinnützigen Wohnbauträger, wurden die Stimmen von den gewählten Stimmenzählenden – den Mitgliedern der Geschäftsprüfungskommission – ausgezählt. Die Juristin hat ihr Resultat der Überwachung zuhanden des verfassten Protokolls festgehalten. Sie hat die Abstimmungsunterlagen geprüft und hat bestätigt, dass die Abstimmungsresultate sowie die ungültigen Stimmen von ihr kontrolliert und wahrheitsgemäss protokolliert wurden.
Die detaillierten Abstimmungsresultate werden im Rotach Info Sommer 2020 publiziert.