Alle wichtigen Informationen auf einen Blick

Sie möchten mehr erfahren zum Wohnen in der Siedlung Triemli 4, haben eine Frage zu den Parkiermöglichkeiten oder es ist noch etwas unklar? Alle relevanten Informationen finden Sie nachfolgend aufgelistet. Zudem finden Sie alle benötigten Informationen zum Bewerbungsprozess sowie dem zukünftigen Mietverhältnis mit uns.

Wohnen

Ausbaustandard

Küche

Die modernen Küchen sind mit Induktionskochfeld, Geschirrspüler, Kühlschrank mit separatem Tiefkühlfach sowie einem Backofen mit Steamerfunktion der Marke V-ZUG ausgestattet. Die Küche bietet viel Stauraum und ist mit einer Arbeitsplatte aus geschliffenem Naturstein ausgerüstet.

Waschen

Alle Wohnungen verfügen über einen eigenen Waschturm mit Waschmaschine und Tumbler der Marke Schulthess. Dieser befindet sich in der Regel im Reduit der Wohnung. Die genaue Position kann dem jeweiligen Grundrissplan entnommen werden. Zusätzlich steht allen Mieter*innen im Untergeschoss ein Trocknungsraum mit Secomat zur gemeinsamen Nutzung zur Verfügung.

Installationen

Die Wohnungen sind mit einem leistungsfähigen Glasfasernetz erschlossen. Die Multimediaanschlüsse befinden sich im Wohn- und Schlafbereich. Der Internetprovider ist frei wählbar. Steckdosen sind genügend vorhanden.

Nasszellen

Jede Wohnung verfügt über mindestens eine Nasszelle mit einer Dusche oder einer Badewanne. In den 4.5-Zimmer-Wohnungen gibt es zwei Nasszellen. Nicht alle Wohnungen sind mit einer Badewanne ausgestattet. Die Ausstattung der Nasszellen kann dem jeweiligen Grundrissplan der Wohnung entnommen werden. Die Grundrisspläne finden Sie in der Wohnungsübersicht. Jede Wohnung ist im Massstab 1:100 abgebildet. Ein Zentimeter auf dem Plan ist ein Meter in Realität.

Alle wichtigen Informationen zum Ausbau und zur Ausstattung der Wohnungen finden Sie im Bauberschrieb.

 

Haustiere

Die Haltung von Hauskatzen ist grundsätzlich erlaubt. Es erfordert eine Prüfung und Bewilligung durch die Baugenossenschaft Rotach. Zudem muss für die Haustierhaltung eine separate Vereinbarung sowie ein Zusatz zum Mietvertrag unterzeichnet werden. Auf dem Bewerbungsformular sind zwingend alle Haustiere anzugeben.

Freigänger-Katzen sind nur in den Erdgeschoss-Wohnungen erlaubt (bewilligt wird maximal eine Freigänger-Katze pro Erdgeschoss-Wohnung). In den Obergeschoss-Wohnungen werden nur Hauskatzen bewilligt (maximal zwei Hauskatzen pro Wohnung). Das Anbringen von Katzenleitern ist untersagt.

Die Haltung von Hunden ist in der Siedlung Triemli 4 nicht gestattet.

Weitere Informationen finden Sie in der Richtlinie zur Haltung von Haustieren.

Stauraum

Jede Wohnung verfügt über einen eingebauten Garderobenschrank mit Kleiderstange und Tablaren. Dieser befindet sich in der Regel im Eingangsbereich. Ein Reduit bietet zusätzlichen Stauraum. Jede Wohnung verfügt über ein separates, abschliessbares Kellerabteil (Lattenverschlag) mit Licht und eigener Steckdose, welches sich im Untergeschoss befindet.

Tageslicht und Verdunkelung

Jede Wohnung verfügt über Fensterflächen, die viel Tageslicht in die Räume bringen sowie über einen grosszügigen Aussenbereich mit Blick auf den Innenhof oder die Umgebung. Die Ausrichtung der Wohnungen ist unterschiedlich. Der Nordpfeil in den Grundrissplänen zeigt die Ausrichtung pro Wohnung an. Die Balkone sind mit motorisierten und automatisierten Stoff-Markisen ausgerüstet. Alle Schlafräume und Nasszellen verfügen über elektrisch betriebene Rollläden aus Aluminium, um die Räume komplett abzudunkeln.

Nachhaltigkeit

Photovoltaik-Anlage

Das Gebäude verfügt über eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach. Der produzierte Strom wird allen Genossenschafter*innen zu einem günstigeren oder maximal gleich hohen Tarif wie der Bezug vom lokalen Netzbetreiber weitergegeben. Dazu wird ein Zusammenschluss zum Eigenverbrauch, ein sogenannter ZEV, gegründet.

Wärmeerzeugung

Die Wärmeerzeugung erfolgt ressourcenschonend mittels einer Wärmepumpenheizung mit Erdsonden. Die Wohnungen werden mit einer Fussbodenheizung mit Raumthermostat beheizt.

Elektromobilität

Die gesamte Tiefgarage ist für die Nutzung von Elektromobilität vorbereitet.

Biodiversität

Die naturnahe Begrünung des Aussenraumes erfolgt mit einheimischen und essbaren Pflanzen und fördert die Biodiversität. Bei der Auswahl der Bepflanzung wird sorgfältig darauf geachtet, ein möglichst vielfältiges Angebot für Klein- und Kleinstlebewesen zu schaffen. Unterschiedlich hohe Bäume, Sträucher und Stauden ergänzen die niedrigen Pflanzen wie Blumen, Kräuter und Gräser.

Kein Treffer

Infrastruktur und weitere Räumlichkeiten

Hindernisfreie Architektur

Die gesamte Liegenschaft ist weitgehend hindernisfrei gemäss SIA-Norm 500. Die Liegenschaft verfügt über einen Personenlift, ausgelegt für 8 Personen, welcher von der Tiefgarage bis ins oberste Geschoss reicht. Welche Wohnungen über eine Dusche verfügen, kann dem Grundrissplan pro Wohnung entnommen werden.

Mietbare Gewerbe- und Nebenräume

Im Erdgeschoss wird ein Atelier zur gewerblichen Nutzung vermietet. Dieses verfügt über eine Teeküche und eine Nasszelle mit WC. Ein Anschluss für Waschmaschine und Tumbler ist vorhanden. Weitere Hobby- oder Lagerräume stehen nicht zur Verfügung.

Brutto-Mietzins Gewerbe-Atelier: CHF 1'466

Bei Interesse melden Sie sich direkt bei der zuständigen Immobilienbewirtschafterin Michèle Sandhofer. 

Gemeinschaftliche Aussenbereiche

Eine zentrale Wohngasse führt in den gemeinsam nutzbaren Innenhof. Dieser bietet Grün- und Erholungsflächen mit Sitzgelegenheiten, einer Grillstelle und einem kleinen, einfachen Spielplatz. Auf dem nördlichen Teil der Liegenschaft befindet sich die Dachterrasse zur gemeinschaftlichen Nutzung. Zusätzlich kann auch die Infrastruktur der nahegelegenen Siedlungen Triemli 1 – 3 mitbenutzt werden. Dort befinden sich zwei Gemeinschaftsräume, ein, grosser Spielplatz, ein Pizzaofen mit Sitzgelegenheiten sowie ein Musikraum (Vereinsmitgliedschaft benötigt). Die gemeinsam genutzten Räumlichkeiten bieten Platz für Aktivitäten und Begegnungen. Damit stehen attraktive Aufenthaltsbereiche für alle Altersgruppe zur Verfügung.

Parkieren

Parkplätze

Es steht eine beschränkte Anzahl Parkplätze in der Tiefgarage zur Verfügung. Der monatliche Mietzins pro Parkplatz beträgt CHF 210. Sollte die Nachfrage das verfügbare Angebot an Parkplätzen übersteigen, entscheidet das Los über die Zuweisung. Den Bedarf von Parkplätzen bitte im Bewerbungsformular angeben.

Besucherparkplätze

Es stehen keine Besucherparkplätze zur Verfügung. Parkplätze in der Blauen Zone sind in der näheren Umgebung verfügbar.

Ladestationen für Elektroautos

Die Installation von Ladestationen ist möglich. Alle Tiefgaragen-Parkplätze sind mit vorinstallierten Stromzuleitungen für die Nutzung von Elektromobilität vorbereitet. Die dazu benötigte Ladestation wird nicht von der Baugenossenschaft Rotach zur Verfügung gestellt, sondern muss von der mietenden Person gekauft oder gemietet werden. Als Spezialistin für Elektromobilitäts-Lösungen wird Ihnen die Firma IMOVAcharge AG als Ansprechpartnerin zur Verfügung stehen. Damit ein Elektroauto in der Tiefgarage Triemli 4 geladen werden kann, benötigt es eine Ladestation der Marke «Zaptec». Diese kann mit wenigen Klicks auf imovacharge.ch bestellt werden. Sollten Sie bereits im Besitz einer Ladestation sein, dann können Sie die Kompatibilität der Ladestation vor dem Bezug der Wohnung mit der Firma IMOVAcharge AG klären. Weitere Informationen finden Sie hier: imovacharge.ch

Kein Treffer

Alles rund um die Bewerbung

Bewerbungsstart

Eine Bewerbung ist zurzeit nur für Genossenschafterinnen und Genossenschafter möglich. Da es sich um eine kleine Überbauung mit nur 17 Wohnungen handelt, erfolgt die Vergabe in drei Phasen. Genossenschafter*innen werden direkt über den Bewerbungsstart informiert und können sich vor externen Interessenten*innen bewerben. In einem zweiten Schritt erhalten Personen, welche bereits seit vielen Jahren auf der Interessentenliste stehen, passende Wohnungsangebote.

Alle übrigen Interessenten*innen werden sich ab Dienstag, 27. Februar 2024, 08:30 Uhr auf noch verfügbare Wohnungen bewerben können. Es werden ausschliesslich Bewerbungen über diese Webseite berücksichtigt.

Bewerbungen per Post oder per E-Mail können wir leider nicht berücksichtigen.

Richtig bewerben

Für die Genossenschaftswohnungen in der Siedlung Triemli 4 kann man sich nur online bewerben. Klicken Sie in den Wohnungsdetails Ihrer Wunschwohnung auf «Bewerben» und Sie werden Schritt für Schritt durch den Bewerbungsprozess geführt.

Jede/r Bewerbende kann sich nur auf eine Wohnung bewerben. Gehen für die gleiche Wohnung fünf Bewerbungen ein, wird diese in der Wohnungsübersicht als «reserviert» ausgewiesen. Eine Bewerbung auf diese Wohnung ist dann nicht mehr möglich. Sind alle Bewerbungen vollständig und erfüllen die Kriterien aus der Vermietungsrichtlinie der Baugenossenschaft Rotach, entscheidet das Los über die Zuweisung der Wohnung.

Bewerbungsunterlagen

Basis für eine Wohnungsanmeldung ist eine vollständige Bewerbung mit Angabe aller im Haushalt lebenden Personen. Ein Betreibungsregisterauszug muss erst eingereicht werden, wenn Sie zu einem Mietergespräch eingeladen werden. Zusätzlich werden die Angaben Ihres aktuellen Arbeitgebers und des aktuellen Wohnungsvermieters (Kontaktperson, Telefonnummer und E-Mail-Adresse) verlangt. Diese Informationen werden vertraulich behandelt und sind freiwillig.

Es sind alle im Haushalt lebenden Personen in der Bewerbung anzugeben. Bitte beachten Sie, dass nur vollständige Bewerbungen geprüft und für eine Wohnungszusage berücksichtigt werden.

Schriftliche Bewerbung

Für die Wohnungen der Siedlung Triemli 4 kann man sich ausschliesslich auf dieser Website bewerben. Bewerbungen per E-Mail oder Post können nicht berücksichtigt werden.

Belegungsvorschriften

Die Vermietungsrichtlinie der Baugenossenschaft Rotach regelt die Bedingungen und Kriterien der Wohnungsvergaben. Es gelten die folgenden Belegungsvorschriften:

  • 2.5-Zimmer-Wohnung: mindestens 1 Person
  • 3.5-Zimmer-Wohnung: mindestens 1 Person
  • 4.5-Zimmer-Wohnung: mindestens 3 Personen

Die pro Wohnung geltende Mindestbelegung finden Sie im jeweiligen Grundrissplan. Weitere Informationen finden Sie in den Vermietungsrichtlinien.

Kein Treffer

Mietvertrag und Mietzinse

Mietvertrag

Nach dem Einreichen Ihrer Bewerbungsunterlagen werden diese geprüft und die Zuweisung der Wohnungen vorgenommen. Liegen mehrere Bewerbungen pro Wohnung vor, entscheidet das Los. Bewerbende, welche in die engere Auswahl kommen, werden zu einem Mietergespräch eingeladen. Das Gespräch dient dazu, Sie kennenzulernen, Ihnen wichtige Informationen zum Wohnen in der Baugenossenschaft Rotach zu geben und bietet die Möglichkeit, Ihre offenen Fragen zu beantworten.

Sollten Sie nach dem Termin eine verbindliche Wohnungszusage erhalten, wird Ihnen der Mietvertrag in den Tagen danach zur Unterschrift zugestellt.

Der Mietvertrag muss von Ihnen und auch von der Baugenossenschaft Rotach unterzeichnet werden, damit er rechtsgültig wird. Sollten Sie den Mietvertrag nicht innert der angegebenen Frist unterzeichnet retournieren, verlieren Sie den Anspruch auf die Wohnung und wir werden diese an eine/n andere/n Interessenten*in vermieten.

Anteilscheinkapital

Sie müssen keine Sicherheitsleistung in Form einer Kaution hinterlegen. Mit der Miete einer Wohnung ist jedoch der Erwerb von Genossenschaftsanteilen, ein sogenanntes Pflichtanteilschein-Kapital, obligatorisch. Die Höhe der Anteilscheine richtet sich nach der Grösse der gemieteten Wohnung.

Mit dem Erwerb der Anteile werden Sie Genossenschaftsmitglied. Dadurch sind Sie an der Generalversammlung stimmberechtigt und können so aktiv die Zukunft der Genossenschaft mitbestimmen. Bei einem Wegzug oder Austritt erhalten Sie das einbezahlte Anteilscheinkapital zurück. Das Anteilscheinkapital wird nicht verzinst.

Höhe des Pflichtanteilschein-Kapitals:

  • für  1 bis 2.5-Zimmer-Wohnung: CHF 5‘500
  • für 3 bis 3.5-Zimmer-Wohnung: CHF 7‘500
  • für 4 bis 4.5-Zimmer-Wohnung: CHF 8‘500
Mietzinsentwicklung

Die Baugenossenschaft Rotach kalkuliert die Mietzinse gemäss dem Mietzinsreglement der Stadt Zürich (Kostenmiete). Die Kostenmiete orientiert sich dabei nicht am Mietzinsniveau des Marktes, sondern an den Kosten.

Die wesentlichen Faktoren zur Berechnung der Kostenmiete sind der Referenz-Zinssatz, die Höhe der Investitionen und der Gebäudeversicherungswert. Der Referenz-Zinssatz basiert auf dem Durchschnittszinssatz der inländischen Hypotheken und wird vierteljährlich vom Bundesamt für Wohnungswesen ermittelt. Im Jahr 2023 hat sich der Referenz-Zinssatz zweimal erhöht und beträgt aktuell 1.75 %. Verändert sich der Referenz-Zinssatz oder einer der anderen Faktoren der Kostenmiete, so verändern sich auch die Mietzinse der Baugenossenschaft Rotach.

Bis vor Kurzem gingen alle uns bekannten Prognosen davon aus, dass der Referenz-Zinssatz sich in den nächsten Jahren schrittweise auf über 2.00 % erhöhen wird. Seit Mitte Dezember 2023 gehen manche Prognosen nun davon aus, dass der Referenz-Zinssatz nicht über 1.75 % steigen wird. Die obenstehende Tabelle zeigt den ungefähren Mietzins, falls sich der Referenz-Zinssatz dennoch auf 2.00 % erhöht. Die Angabe ist unverbindlich und zeigt die wahrscheinliche Grössenordnung des Mietzinses.

Nach dem Abschluss des Bauprojektes wird die Baugenossenschaft Rotach die definitive Bauabrechnung (Höhe der Investitionen) erstellen und den definitiven Gebäudeversicherungswert erhalten. Danach werden die Mietzinse mit dem zu diesem Zeitpunkt gültigen Referenz-Zinssatz neu berechnet. Mit einer voraussichtlichen Mietzinserhöhung ist gemäss heutigem Kenntnisstand im Verlaufe von 2025 zu rechnen.

Kein Treffer
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